HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Um eine gute Entscheidung für eine psychologische Begleitung treffen zu können, ist die Klärung von offenen Fragen wichtig.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur klinisch-psychologischen Arbeit.

Scheuen Sie sich nicht, offen gebliebene Fragen schriftlich über das Kontaktformular oder per E-Mail sowie auch telefonisch zu stellen.

Terminvereinbarung

Um ein erstes Gespräch zu vereinbaren, kann das Kontaktformular genutzt werden. Gerne bin ich auch telefonisch unter
+43 (0)670 404 62 72 oder per E-Mail unter info@praxis-mp.at für Terminvereinbarungen oder zur Klärung von offenen Fragen erreichbar. Folgetermine werden im Rahmen der Sitzungen vereinbart.

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem ersten Kennenlernen. Dabei wird das aktuelle Anliegen bzw. der Anlass für die Kontaktaufnahme abgeklärt und es werden Ziele für eine mögliche weitere Zusammenarbeit definiert. Im Erstgespräch werden außerdem die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit besprochen und bei beidseitigem Einverständnis kommt am Ende des Gesprächs ein Behandlungsvertrag zu Stande.

Da die therapeutische Beziehung einer der wichtigsten Wirkfaktoren der klinisch-psychologischen Behandlung und Beratung ist, ist es besonders wichtig, bei der Entscheidung, ob weitere Termine in Anspruch genommen werden möchten, auf das eigene Bauchgefühl zu hören.

In manchen Fällen kann es nach dem Erstgespräch zu einer Weiterverweisung kommen, wenn andere Personen oder Institutionen besser geeignet wären zur professionellen Unterstützung bei Ihrem Anliegen.

Ein Erstgespräch dauert wie alle weiteren Einheiten 50 Minuten und kostet 105 Euro. Auch hierfür ist bei einer klinisch-psychologischen Behandlung eine Kostenrückerstattung über den Sozialversicherungsträger möglich (siehe Kostenrückerstattung).

 

Ablauf

Bevor ein Behandlungsvertrag zustande kommt, findet ein abklärendes Erstgespräch statt. Dieses dient einem ersten Kennenlernen. Erst wenn beide Seiten der Zusammenarbeit zustimmen, wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen.

Die ersten Einheiten dienen dem Beziehungsaufbau und es wird geklärt, welches Ziel durch die psychologische Begleitung erreicht werden soll. Außerdem wird, abhängig von der aktuellen Belastung sowie von den zeitlichen und finanziellen Ressourcen, geklärt, in welchen Abständen die Sitzungen stattfinden sollen. Die empfohlene Dauer der Behandlung variiert je nach Behandlungsanlass und wird in gemeinsamer Absprache festgelegt.

Kosten

Ein Einzelgespräch dauert 50 Minuten und kostet 105 Euro. Bei klinisch-psychologischer Behandlung ist eine Kostenrückerstattung über die österreichischen Krankenversicherungsträger möglich (siehe Kostenrückerstattung).

Kostenrückerstattung

Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Das bedeutet, dass alle Versicherten erstmals von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen können.

Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses von klinisch-psychologischer Behandlung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie (50 Minuten Gespräch inklusive 10 Minuten Vor- und Nachbereitung) aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 €.

Bei Privatversicherung kann der geleistete Kostenersatz höher sein, informieren Sie sich am besten bei Ihrem Versicherungsträger.

Terminabsage

Bis zu 48 Stunden vorher können vereinbarte Termine kostenlos abgesagt oder verschoben werden. Wird eine fristgerechte Absage versäumt, wird ein Ausfallshonorar von 105€ in Rechnung gestellt.

Verschwiegenheit

Klinische Psycholog:innen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass Dritten keine Auskunft über Inhalte der Gespräche oder gar über die Inanspruchnahme der Behandlung gegeben werden dürfen. Nur die behandelte Person selbst kann von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden. Dies gilt auch für minderjährige Personen.

Minderjährige

Bei minderjährigen Personen (unter 18 Jahren) ist die Zustimmung einer Bezugsperson (z.B. Elternteil) für den Abschluss eines Behandlungsvertrags notwendig. Die Entscheidung, ob eine klinisch-psychologische Begleitung gewünscht ist, können mündige Minderjährige (in der Regel ab 14 Jahren) selbstständig treffen.

Marion Peter, MSc.

Sollten Fragen offen geblieben sein, stellen Sie diese gerne über das Kontaktformular, per E-Mail oder rufen Sie mich gerne an. 

Das Kontaktformular können Sie auch direkt zur Terminvereinbarung verwenden. 

 

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